1. Allgemeines

a) Die „Volleyball-Freizeitliga Sonneberg – Oberfranken“ soll Mannschaften, die in ihrer Freizeit Volleyball spielen Gelegenheit geben, sich mit anderen Mannschaften sportlich zu vergleichen und gegenseitig kennenzulernen. Neben dem sportlichen Ehrgeiz sollen besonders die Freude am Spiel sowie der faire und freundschaftliche Umgang miteinander im Vordergrund stehen.

b) Es wäre wünschenswert, wenn in dieser Hinsicht die Mannschaften ein sportlich faires Verhalten an den Tag legten und sich im Streitfall selbstständig einigten. Die Schiedsrichter sollten entgegen offiziellen Schiedsrichtern etwas mehr Kompromissbereitschaft walten lassen und zur Vermeidung von Streitfällen auch von Doppelfehlerentscheidungen Gebrauch machen.

c) Bei Spielen in dieser Volleyball-Freizeitliga ist das Spielniveau dem einer Freizeitliga anzupassen. Das bezieht sich vor allem auf den Einsatz von nicht mehr aktiven Spielern, welche zu ihrer aktiven Zeit hochklassig Volleyball gespielt haben.

d) In Fällen, die nicht explizit in dieser Spielordnung erfasst wurden, werden situationsbedingte Entscheidungen durch den Staffelleiter getroffen.

e) Bei Fragen zur Spielordnung und sonstigen Anliegen zur Volleyball-Freizeitliga ist der Staffelleiter als direkter Ansprechpartner via E-Mail erreichbar: freizeitliga@volleyball-sonneberg.de

2. Teilnahmeberechtigung

a) An der Spielrunde können alle Mannschaften aus dem Landkreis Sonneberg, den Nachbarkreisen sowie Oberfranken teilnehmen, die nicht am offiziellen Spielbetrieb teilnehmen.

b) Mannschaften außerhalb dieses Bereichs können ebenfalls an der Liga teilnehmen, müssen aber auf ihr Heimrecht verzichten, wenn der anzureisenden Mannschaft die Anfahrt zu lang ist.

c) Alle Mannschaften müssen sich selbst um den nötigen Versicherungsschutz (z.B. Unfall- und Haftpflicht) als Gastgeber bzw. Gast kümmern.

d) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen der Teilnehmer-/innen, Gäste und Zuschauer.

3. Mannschaft

a) Auf dem Feld muss stets mind. 1 Spieler und 1 Spielerin eingesetzt werden.

b) Es dürfen je Mannschaft max. 2 Aktive (höchste Spielklasse: Volleyball Bezirksliga) an einem Spiel teilnehmen. Dabei muss zu jeder Zeit auf dem Feld für jeden aktiven Spieler mind. 1 Dame eingesetzt werden.

c) Jede/r Spieler/in darf grundsätzlich nur in einer Mannschaft spielen. Sollte aus personellen Gründen die Notwendigkeit bestehen, bei einer anderen Mannschaft auszuhelfen, ist rechtzeitig ein formloser Antrag über digitale Medien beim Staffelleiter zu stellen. Dieser entscheidet über den Sachverhalt. Die maximale Anzahl der aushelfenden Spieler/innen beträgt drei.

d) Jede Mannschaft darf in Unterzahl antreten.

e) Mannschaften oder Spieler/innen, die sich während der Spielsaison des Öfteren unsportlich verhalten haben oder durch Nichtachtung festgesetzter Termine (inkl. Ausweichtermine) aufgefallen sind, kann eine Teilnahme in der kommenden Saison verweigert werden.

f) Eine Mannschaft kann für die laufende Saison nur dann gewertet werden, wenn sie mehr als die Hälfte der angesetzten Spiele absolviert hat.

4. Saisonplanung

a) Die Planung, Aufteilung, Gestaltung und Durchführung der Liga werden jedes Jahr neu von Vertretern aller Mannschaften auf einer Planungssitzung durch Mehrheitsbeschluss festgelegt. Die Planungssitzung findet spätestens 14 Tage vor Meldeschluss statt.

b) Jede Mannschaft hat in der Planungssitzung durch seinen Vertreter eine Stimme. Ein Vertreter kann Vertreter von mehreren Mannschaften sein.

c) Es entscheidet stets die einfache Mehrheit.

5. An- / Abmeldung

a) Jede Mannschaft kann sich zu Beginn der Saison für die Volleyball-Freizeitliga bis zum Meldeschluss anmelden. Der Termin für den Meldeschluss wird in der Ankündigung der neuen Saison bekannt gegeben.

b) Die Anmeldung zur Spielsaison der Liga muss schriftlich (Brief, E-Mail, via Homepage www.volleyball-sonneberg.de) oder mündlich auf der Planungssitzung bis zum Meldeschluss bei dem Staffelleiter der Volleyball-Freizeitliga erfolgen. Eine Nachmeldung kann unter Umständen nicht berücksichtigt werden.

6. Spieltag

a) Die Aufteilung/ Organisation der Spieltage wird auf der Planungssitzung festgelegt. Für jede Mannschaft gibt es maximal 1 Spieltag innerhalb von 2 Kalenderwochen. Die festgelegten Spieltage sind möglichst einzuhalten.

b) Die Mannschaften sollten 1 Woche vor dem Spieltermin Kontakt aufnehmen.

7. Spielverschiebung

a) Spielverschiebungen sind nach Absprache mit der gegnerischen Mannschaft möglich.

b) Sollte das Spiel durch Verschulden einer Mannschaft nicht zustande kommen, wird dieses als vollständige Niederlage mit 0:3 (0:25/0:25/0:25) gewertet.

c) Spielverschiebungen sind dem Staffelleiter mitzuteilen. Andernfalls wird das Spiel mit 0:0 (0:0/0:0/0:0) gewertet.

8. Spielorganisation

a) Die Durchführung einer Begegnung an einem vom Spielleiter festgesetzten Spieltermin ist Aufgabe des Gastgebers. Er ist für den Aufbau, eine ordentliche Anlage und einen reibungslosen Ablauf verantwortlich. Auf unfallverhütende Maßnahmen ist zu achten.

b) Gespielt wird stets bei der erstgenannten Mannschaft auf dem Spielplan (Gastgeber). Sollte dies nicht möglich sein, können sich beide Mannschaften auf einen anderen Ort einigen.

c) Bälle sollten von jeder Mannschaft selbst mitgebracht werden.

d) Der Gastgeber ist zudem für das Zusenden der Spielberichtsbögen an den Staffelleiter verantwortlich. Liegen dem Staffelleiter die Spielberichtsbögen zum Ende einer Saison nicht vor, so wird das Spiel mit 0:0 (0:0/0:0/0:0) gewertet.

9. Spieldurchführung

a) Es gelten die allgemein gültigen Volleyballregeln.
Ein Spiel geht über drei Gewinnsätze (max. 5 Sätze), wobei jeder gewonnene Satz mit einem Tabellenpunkt gewertet wird.

b) Jeder Satz wird bis 25 Punkte bei mindestens 2 Punkten Unterschied gespielt. Der 5.Satz wird nur bis 15 Punkte bei mindestens 2 Punkten Unterschied gespielt. Wer den Punkt gewinnt, erhält das Aufschlagsrecht. Jeder Fehler bringt sofortigen Punktgewinn.

c) Sollte eine Begegnung abgebrochen werden müssen, gehen die angefangenen Sätze nicht in die Wertung ein. Es ist ein Termin zur Fortsetzung des Spiels zu vereinbaren.

d) Die Netzhöhe ist auf 2,35 m festgelegt.

e) Die Spielerwechsel und die Rotation müssen regelgerecht erfolgen.

f) Technische Fehler sollten großzügig behandelt werden, die Entscheidung ist immer dem 1. Schiri überlassen und sollte von allen Spielern akzeptiert werden.

g) Deutliches Übergreifen sowie jegliches Übertreten ist abzupfeifen.

h) Der Aufschlag der gegnerischen Mannschaft darf weder geblockt noch geschlagen werden.

i) Es sind die vom Staffelleiter zur Verfügung gestellten Spielberichtsbögen zur Dokumentation des Spiels zu verwenden. Die Spielberichtsbögen sind von beiden Mannschaftsleitern zu unterschreiben.

j) Proteste und Beschwerden sind im Spielberichtsbogen festzuhalten. Über einen Protest entscheidet von Fall zu Fall der Staffelleiter.

Version 1.2 – Sonneberg, den 01.01.2019